AGB

§ I Einleitung
ZH – Zulassungsdienst Holtmann ist Betreiber dieser Webseite und bietet Verbrauchern auf dieser Seite kostenlose Informationen rund um das Thema Kfz-Zulassungen sowie Preisinformationen und allgemeine Informationen zu unseren Services. Interessenten können hier Aufträge für Kfz-An- oder Ummeldungen erteilen, sowie Termine abstimmen. Für die Bereitstellung der notwendigen elektronischen Versicherungsbestätigungen (eVB) und der Beantragung der Kfz-Versicherungen stellt der Zulassungsdienst auf ausdrücklichen Kundenwunsch den Kontakt zu kompetenten Versicherungs-Experten z.B. unabhängigen Versicherungsmaklern. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, selber Versicherungen online zu vergleichen und zu beantragen. Die Informationen, die Online Zulassung (der Zulassungsdienst) dem Nutzer zur Verfügung stellt, stellen keine Anlageberatung, Anlagevermittlung, Versicherungsberatung, Rechts- oder Steuerberatung dar.

§ II Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit dem Zulassungsdienst sowie für jegliche Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Nutzung der Leistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart.

§ III Leistung
1. Der Zulassungsdienst ist eine Dienstleister aus Siegburg, die An-, Ab- bzw. Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie einen Hol- und Bringservice für die notwendigen Unterlagen anbietet.
Der Service umfasst folgende Leistungen:

– Abholen in einer Annahmestelle
– Abholung der Unterlagen beim Kunden (optional)
– Kontrolle der Unterlagen auf Vollständigkeit
– Zuteilung einer eVB und Beratung zur Kfz-Versicherung (sofern gewünscht – wird delegiert)
– Erstellung der Kennzeichen in unserem Hause
– An- Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde
– Verauslagen der Kosten und Amtsgebühren
– Zurückbringen der Unterlagen und Schilder in einer Annahmestelle, einem mit dem Kunden
vereinbarten Ort oder per Postversand

Zu einem zwischen dem Kunden und dem Zulassungsdienst abgestimmten Termin.
Da die zugesagten Ausgabetermine der Zulassungsbehörde oft um mehrere Stunden – in Spitzenzeiten sogar um bis zu einigen Werktagen verschoben werden können, kann der Zulassungsdienst keine garantierten Rückgabetermine der Kundenunterlagen zusagen. Alle Zeitangaben hinsichtlich evtl. Rückgabetermine durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner vom Zulassungsdienst sind unverbindliche Angaben. Für diese zuvor beschriebenen Dienstleistungen berechnen wird pro Vorgang Fahrkosten oder Annahmestellengebühr zuzüglich amtlicher Gebühren und evtl. Kosten für Kennzeichen, Feinstaubplakette etc.

2. Ein Versicherungsvermittlungsverhältnis kommt ausschließlich mit dem vom Zulassungsdienst an den Interessenten vermittelten Versicherungsexperten (Versicherungsmakler oder Agent) zustande. Die aus dem Versicherungsvermittlungsverhältnis erwachsende Beratungspflicht gemäß § 61 Abs. 1 VVG wird ausschließlich von diesem erfüllt, da der Zulassungsdienst hier nur den Kontakt zwischen Experten und Kunden herstellt. Bürger oder Firmen die den Zulassungsdienst beauftragen und somit zu Kunden werden, willigen ein telefonisch oder schriftlich von Partnerunternehmen kontaktiert zu werden.

3. Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags oder zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt worden sind oder Schäden grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind oder auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist beschränkt auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden, soweit diese nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für die gesetzlichen Vertreter und die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.

4. Über die Erteilung einer eVB, der Annahme und das Zustandekommen eines Kfz-Versicherungsvertrages entscheidet ausschließlich das Versicherungsunternehmen. Für die Annahme wird der Zulassungsdienst noch die angeschlossenen Versicherungsvermittler keine Gewähr übernehmen.
§ IV Verbindlichkeit, Richtigkeit der Angaben, Fälligkeit der Kosten, Mehraufwand, Amtsfehler & Verzögerungen

1. Die Beauftragung zur Durchführung unserer Dienstleistung (auch per E-Mail, online oder fernmündlich) ist verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn uns Diese spätestens bis 07:00 Uhr des Abholtages in schriftlicher Form (auch per E-Mail oder SMS) vorliegt. Sollte ein gebuchter Termin nicht oder zu spät storniert werden, erheben wir eine Stornierungsgebühr von 11,69€, da hier in der Regel eine Leerfahrt verursacht wird.

2. Für die Richtigkeit sämtlicher Angaben im Zusammenhang mit unseren Services ist der Nutzer selbst verantwortlich. Falls dieser unwahre Angaben macht, ist der Zulassungsdienst berechtigt, den Nutzer von unseren Services auszuschließen. Darüber hinaus ist der Zulassungsdienst berechtigt, dem Nutzer den Schaden in Rechnung zu stellen, der durch die vorsätzliche Angabe falscher Daten entstanden ist.

3. Wird die Auftragsausführung von Amts wegen, gleich aus welchem Grund (Steuerschulden, nicht rechtzeitig eingetroffener Bankbrief, unkorrekte Unterlagen, ungültige eVB-Nummer etc.) abgelehnt, so gilt die Leistung durch den Zulassungsdienst als erbracht .

5. Der Rechnungsbetrag, inklusive aller verauslagten Gebühren (auch offene Kfz-Steuern und Säumniszuschläge) und aller verauslagten Kosten für Kennzeichenschilder etc. wird bei Rückgabe der Unterlagen sofort fällig.
Bei Nichtzahlung (Teilzahlungen gelten wie Nichtzahlung) ist der Zulassungsdienst und die ausführenden Partner zur Einbehaltung der Unterlagen berechtigt.

6. Der Zulassungsdienst ist zur Vergabe von Untervollmachten und zur Datenweitergabe, soweit diese für die Auftragsausführung erforderlich ist, berechtigt.
7. Der Zulassungsdienst kann keinerlei Haftung für falsche Eintragungen der Zulassungsstellen oder der technischen Überwachungsvereine übernehmen. Ebenfalls wird vom Zulassungsdienst keine Haftung für Beschädigungen oder das Abhandenkommen Ihrer Unterlagen übernommen, sofern diese nicht durch den Zulassungsdienst zu verantworten sind.
8. Der Zulassungsdienst ist von der Haftung ausgeschlossen da er keinen Einfluss auf den Bearbeitungszeitraum und den Zeitpunkt der Unterlagenausgabe durch die Zulassungsbehörde hat. Daher kann keinen Rückgabetermin garantieren werden!

§ V AGB unserer Partner
Für die Beantragung der eVB und der Kfz-Versicherungen sind ausschließlich die von uns vermittelten Versicherungsexperten und die Versicherungsgesellschaften verantwortlich. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten sowie Antragstellung und Beratungsdokumentation erfolgt ebenfalls ausschließlich bei diesen Partnern.
§ VI Datenschutz Hinweis gem. § 28 Abs. 1 BDSG:

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Nutzer werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht. Sie werden zur Ausführung des Auftrages an die Zulassungsbehörde, den gewählten Versicherungsvermittler und das jeweilige Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Interessenten bzw. Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ihr Datenschutz ist uns wichtig. Trotz aller Sorgfalt weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§ VII Schlussbestimmungen & anwendbares Recht
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Zulassungsdienst und dem Nutzer.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.
3. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.